Wirtschaftsprüfer

Ein Wirtschaftsprüfer führt jede Art von betriebswirtschaftlichen Prüfungen für ein Unternehmen durch, z.B. die Prüfung von Jahresabschlüssen.

Was ist ein Wirtschaftsprüfer 

Einem Wirtschaftsprüfer unterliegen vielfältige Aufgaben in einem Unternehmen. Er kontrolliert ordnungsgemäß die Buchführung eines Unternehmens und prüft Jahresabschluss beispielsweise den Lagebericht. Man darf sich ein Wirtschaftsprüfer nennen wenn man seine persönliche und fachliche Einigung vorweisen kann. „Wirtschaftsprüfer“ ist eine gesetzlich geschützte Bezeichnung.

Was macht ein Wirtschaftsprüfer?

Hauptaufgaben der Wirtschaftsprüfer sind wie die Berufsbezeichnung vermuten lässt, die Prüfungstätigkeit. Die Wirtschaftsprüfer haben die Aufgabe, betriebswirtschaftliche Prüfungen, insbesondere solche von Jahresabschlüssen wirtschaftlicher Unternehmen, durchzuführen und Bestätigungsvermerke über die Vornahme und das Ergebnis solcher Prüfungen zu erteilen. Außerdem sind Wirtschaftsprüfer befungt, Ihre Auftragsgeber in steuerlichen Angelegenheiten nach Maßgabe der bestehenden Vorschriften zu beraten und vertreten. Im Klartext heißt das, dass der Wirtschaftsprüfer die Jahresabschlüsse prüft und Unternehmen dabei hilft die gegebenen Anforderungen einzuhalten.

Wer wird geprüft?

Unternehmen die Geprüft werden sind Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) die prüfungspflichtig sind. Die Kriterien sind für Mittelgroße Unternehmen erfüllt sofern das Unternehmen:

  • eine Bilanzsumme von 6.000.000 € überschritten sind
  • einen Umsatzerlös von 12.000.000 € überschritten sind
  • und durchschnittlich über 50 Mitarbeiter beschäftigt

Die Kriterien für Großunternehmen:

  • Bilanzsumme 20.000.000 €
  • Umsatzerlös 40.000.000 €
  • Durchschnittliche Mitarbeiter: 250

Darüber hinaus kann man sich als Unternehmen auf freiwillig prüfen lassen. Viele Unternehmen lassen sie ohne gesetzliche Verpflichtung von einem Wirtschaftsprüfer durchleuchten. Diese Prüfung unterscheidet sich nur in der Motivation dieser Prüfung. Das Ziel einer solchen freiwilligen Jahresabschlussprüfung kann sein, Gesellschaftsverträgliche Verpflichtungen festzustellen. Rechtssicherheit im Zusammenhang mit der steuerlichen Anerkennung von Gewinnabführungsverträgen bzw. Organschaften auszuloten. Die Gewinnung von Gewissheit bei Rechnungslegung bei Gesellschaftern oder ide überwachung des Fremdgeschäftsführers.

Tätigkeitsfelder eines Wirtschaftsprüfers

Betriebswirtschaftliche Prüfungen und vor allem die Jahresabschlussprüfungen sind die Aufgaben eines Wirtschaftsprüfer im Auftrag eines Unternehmens. Er hat hierbei die Pflicht, Bestätigungsvermerke über das Ergebnis zu erteilen. Auch steht der Wirtschaftsprüfer dem Unternehmen bei steuerlichen Fragen zur Seite, wenngleich hier meist ein Steuerberater zum Einsatz kommt. Auch in wirtschaftlichen Angelegenheiten kann er das Unternehmen beraten. 

die Tätigkeiten auf einem blick:

  • Prüfung bzw. Erstellung von Jahresabschlüssen für Unternehmen unterschiedlichster Rechtsform und Größe
  • Prüfung bzw. Erstellung von Konzernabschlüssen
  • Prüfung bzw. Erstellung von Abschlüssen von Unternehmen von einem bestimmten Wirtschaftszweiges z. B. Kreditinstitute, Versicherungen
  • Unternehmensbewertungen und Beratung
  • Unterstützung bei der Steuererklärung.
  • Treuhänderische Verwaltung
  • Gutachter- und Sachverständigentätigkeit
  • Beratung bei Fragen der Steuerrechtsdurchsetzung oder der Steuergestaltungen
  • Sonderprüfungen z. B. Kreditwürdigkeitsprüfung, Sanierungsprüfung, Makler- und Bauträgerprüfung, Unterschlagungsprüfung, Mittelverwendungsprüfung, Prüfung von Kapitalerhöhungen/Sacheinlagen,Prüfung bei Umwandlung und Verschmelzung, Gründungsprüfung, Prospektprüfung

Berufspflichten eines Wirtschaftsprüfers

Aufgrund der Prüfungsaufgaben sind Wirtschaftsprüfer zudem zur Unparteilichkeit und Verschwiegenheit verpflichtet.

Die Unabhängigkeit ist eines Wirtschaftsprüfer ist eines der obersten Gebote.  Die Unabhängigkeit umfasst nicht nur die innere sondern auch die äußere Unabhängigkeit. Unter innerer Unabhängigkeit wird die Einstellung des Wirtschaftsprüfer gemeint. Er sollte nur die Sachbestände, die zur Verarbeitung der vorliegenden Prüfung führen, in Achtung ziehen. Der Wirtschaftsprüfer sollte unparteiisch prüfen. Die äußere Unabhängigkeit heißt, dass der Wirtschaftsprüferin in einer objektiven und subjektiven Weise seine Prüfungen durchführen kann, um durch keinerlei Einflüssen gestört zu werden.

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